StromWissen

Strommarkt

Schweizer Strommarkt für Grosskunden geöffnet

Seit dem 1. Januar 2009 dürfen Grosskunden ihren Lieferanten frei wählen. Voraussichtlich ab 2014 ist diese Möglichkeit auch für Kleinunternehmen und Private gegeben. Die schrittweise Liberalisierung des Schweizer Strommarktes ist die wohl grösste Veränderung für die Schweizer Strombranche seit Beginn der Versorgung mit elektrischer Energie. Neu ist zudem die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Quellen.

Mit der Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) auf den 1. April 2008 begann in der Schweiz die gestaffelte Umsetzung der Strommarktliberalisierung. Das Gesetz schafft die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im Elektrizitätsmarkt. Allerdings betrifft die Marktöffnung nur den Energieliefermarkt. Der Netzbetrieb wird von Produktion und Handel getrennt. Dies soll allen Marktteilnehmern einen diskriminierungsfreien Zugang garantieren. Die Sicherstellung eines leistungsfähigen nationalen Stromnetzes durch den neu gegründeten nationalen Netzbetreiber und -eigentümer swissgrid sind Voraussetzung für die Sicherung der Schweizer Stromversorgung und einen freien Markt.

Lichtbogen an einem Trenner in der 220-kV-Schaltanlage Gösgen

Lichtbogen an einem Trenner in der 220-kV-Schaltanlage Gösgen

Grosskunden ab 2009
Im ersten Schritt wurde Grosskunden (Verbrauch von über 100'000 kWh) der freie Marktzugang gewährt. Hierzu gehören bereits Betriebe wie die Filiale eines Grossverteilers oder eine Grossbäckerei. Der zweite Schritt der Öffnung ab 2014 unterliegt noch dem fakultativen Referendum. Auf der Rechnung werden bereits ab 2009 künftig die Kosten für Netznutzung, Energielieferung, Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen sowie die Zuschläge auf die Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes getrennt ausgewiesen.

Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)Seit dem 1. Januar 2009 ist das revidierte Energiegesetz in Kraft, welches unter Anderem die Bestimmungen zur Förderung der erneuerbaren Energien beinhaltet. Zentrales Element ist die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Kraftwerke, die erneuerbare Energie nutzen (kleine Wasserkraftwerke, Windenergie, Biomasse, Erdwärme).